Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Stückgutservice
VOGT.CARGO stellt Sendungen flächendeckend in der ganzen Schweiz und Liechtenstein in der Regel innert 24 Stunden (Rand- u. Bergregionen innert 48 Stunden) zu. Die Standardleistung Haus-zu-Haus-Service beinhaltet die Abholung, Beförderung, Laufüberwachung und die Auslieferung an den Empfänger.
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Transportgüter
VOGT.CARGO transportiert grundsätzlich Waren jeder Grösse und jeder Art, solange die Güter in gedeckte Camions verladen werden können. Der Absender ist dafür verantwortlich, dass die Güter frachttüchtig und transportgerecht verpackt werden, so dass sie gegen allfällige Beschädigungen ausreichend geschützt sind und andere Güter nicht beschädigen. Folgende Sendungen erfordern eine besondere Vereinbarung und müssen bei der Auftragserteilung speziell erwähnt werden:
- Einzelstücke, die ein max. Bruttogewicht von 1500 kg überschreiten
- Stücklängen, die mehr als 3 m betragen
- Leicht verderbliche Güter und Wertsendungen
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Transportauftrag
Zur Beförderung benötigen wir die Abholadresse, Anzahl der Packstücke, Bruttogewicht und Abmessungen sowie die Lieferadresse. Die Packstücke sind mit der Absender- und Empfängeradresse zu versehen, Gefahrgüter sind gemäss den gesetzlichen Vorschriften zu deklarieren. Für die Transportabwicklung ist ein Lieferschein im Doppel erforderlich, der folgende Mindestangaben enthält:
- Absender-/Empfängeradresse
- Warenart, Stückzahl, Verpackung
- Bruttogewicht und Abmessungen
- Besondere Liefervorschriften (Termine, Inkasso, Öffnungszeiten etc.)
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Preisberechnung
GU-Tarif
Kalkulationsgrundlage ASTAG
Massgebend für die Frachtkostenermittlung sind die Transportdistanz (Absender-Empfänger) und das frachtpflichtige Gewicht: Es gilt das Bruttogewicht (inkl. Paletten/Verpackung).
Übersteigt das Volumengewicht jedoch das Bruttogewicht, gilt das Volumengewicht als frachtpflichtiges Gewicht.Volumen
Stapelbare Volumengüter: pro m3 mind. 250 kg Taxgewicht
Übrige Volumengüter: pro m3 mind. 500 kg Taxgewicht
Lademeter (LM): pro LM mind. 1000 kg TaxgewichtPalettierung
(SBB-/EUR-Paletten, Rahmen, Deckel)
Paletten (max. Grundfläche 1.1 × 0.8 / ohne Überhang)
bis max. 60 cm Gesamthöhe: mind. 125 kg Taxgewicht
bis max. 100 cm Gesamthöhe: mind. 250 kg Taxgewicht
ab 101 cm Gesamthöhe: mind. 400 kg Taxgewicht
Nach Möglichkeit wird das Leergut Zug um Zug mit einer Anlieferung/Abholung ausgetauscht. Falls dies nicht möglich ist, erstellen unsere Fahrer einen Palettenschein, der das nicht getauschte Leergut ausweist. Spezielle Zustellung oder Abholung von Leergut wird verrechnet.Leere Packmittel
(Leergebinde)
Im allgemeinen Tauschgeräteverkehr dürfen nur intakte Norm-Tauschgeräte (EURO/SBB) verwendet werden. Der Austausch der Gebinde ist nur gewährleistet, sofern der Frachtführer die Tauschmittel vom Empfänger der Ware zurück oder vergütet erhält.Tarif-Zuschläge
Güter ab 3 m Länge
Der Längenzuschlag beträgt 25% auf den Frachtbetrag (maximal CHF 60.– pro Sendung) -
Ladehilfsmittel
Allgemein
Im allgemeinen Verkehr mit Ladehilfsmitteln mit den Versendern resp. Empfängern dürfen nur intakte, transportfähige Ladehilfsmittel verwendet werden, welche einen rationellen Transport und Umschlag erlauben (zum Beispiel EURO/SBB-Paletten gemäss EPAL-Norm oder gleichwertige Ladehilfsmittel).
Rücktransport Ladehilfsmittel
Die leeren Normtauschgeräte werden zu den folgenden Ansätzen transportiert:
- EUR-Palette: CHF 2.– pro Stück
- Rahmen: CHF 6.– pro Stück
- Deckel: CHF 1.– pro Stück
Mindestens CHF 20.– pro Auftrag.
Leere Gitterboxen
1-3 Stück: CHF 30.– pro Stück
4-5 Stück: CHF 24.– pro Stück
6 und mehr: CHF 20.– pro Stück.Tauschgeräte
(Zug um Zug)
Der Auftraggeber muss auf dem Abholauftrag und Lieferschein gut ersichtlich vermerken, wenn Ladehilfsmittel (nur EPAL-Normgeräte wie EUR-Paletten, Rahmen, Deckel) getauscht werden müssen. Können die Tauschgeräte beim Empfänger nicht Zug-um-Zug getauscht werden, ist der Transporteur berechtigt, die Tauschgeräte-Guthaben beim Auftraggeber einzufordern.Dienstleistungsgebühr
- Beim Auftrag mit Zug-um-Zug-Tausch wird eine Dienstleistungsgebühr auf der Nettofracht erhoben und auf der Transportabrechnung ausgewiesen:
3% für tauschfähige Paletten gemäss EPAL
5% bei Einsatz von Rahmen und Deckel sowie Paletten im grenzüberschreitenden Verkehr
5% wenn weisse Tauschgeräte angeliefert werden müssen - Anstelle eines Prozentzuschlages kann ein fixer Kostensatz pro Ladehilfsmittel-Typ vereinbart werden.
pro Umlauf:
CHF 2.– pro Palette
CHF 3.– pro Rahmen
CHF 2.– pro Deckel
Im grenzüberschreitenden Verkehr und bei weissen Tauschgeräten wird die doppelte Gebühr verrechnet.
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Rechnungsstellung/Zahlungsbed.
Die Verrechnung unserer Dienstleistungen erfolgt monatlich. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich verrechnet. Zahlbar innert 10 Tagen rein netto. Allfällige Skontoabzüge werden nicht akzeptiert und nach belastet.
Treibstoffzuschlag
Treibstoffzuschlag basiert auf der aktuellen Dieselpreisstatistik der ASTAG.
Administrativaufwand
Bei Rechnungsbeträgen unter CHF 150.– wird zusätzlich ein Administrativaufwand von CHF 20.– erhoben.
Liefernachweise
Pro angeforderten Liefernachweis werden CHF 10.– verrechnet.
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Zusatzleistungen
Verbringen der Ware in Stockwerke, Keller usw.
Zuschlag für Verbringen in ein Stockwerk, einen Keller usw.:
CHF 30.– pro 100 kg (min. CHF 30.– pro Sendung)Terminlieferungen
Zeitliche Einschränkungen bei der Auslieferung/Abholung müssen mit der Disposition von VOGT.CARGO vorgängig abgesprochen werden.
Sie werden wie folgt verrechnet:
Liefer- und Fixtermine bis 09.00 Uhr: Zuschlag CHF 100.– / Sendung.
Bis-Termin nach 9.00 Uhr: Zuschlag CHF 80.– / Sendung.
Abholung nach 17.00 Uhr: nach VereinbarungNachnahme-Lieferungen/Inkasso
Provisionen für Nachnahmelieferungen: 3% des Nachnahme-Betrags, min. CHF 50.– pro Sendung.
Der Inkassoauftrag umfasst folgende Punkte:- schriftliche Erteilung durch den Auftraggeber.
- gut ersichtlicher, eindeutiger Vermerk auf dem Lieferschein.
- pro Empfänger nur ein Inkasso-Totalbetrag und in CHF ausgewiesen.
- Bar- oder Verrechnungschecks werden nicht akzeptiert.
Avisierungen
Avisierungen (Telefon, Telefax, Post, E-Mail) werden mit CHF 5.– pro Avis verrechnet, sofern vom Auftraggeber verlangt. Bei Zustellungen an Privathaushalt erfolgt die Avisierung automatisch gegen Verrechnung.
Messen
Die Zusatzaufwände werden nach Aufwand und/oder gemäss dem örtlichen Messetarif verrechnet.
Stellen von zusätzlichem Hilfspersonal
Stellen von zusätzlichem Hilfspersonal wird pro Stunde/Mann mit CHF 60.– verrechnet.
Verpackungsmaterial
Das Entsorgen von Verpackungsmaterial wird nach Aufwand verrechnet.
Leerfahrten/Zweitzustellung/Wartezeiten
Leerfahrten bei Abholaufträgen aufgrund falscher Angaben werden mit einem Pauschalbetrag von CHF 50.– verrechnet. Kann eine Sendung, aus Gründen für die VOGT.CARGO nicht verantwortlich ist, bei der ersten Zustellung nicht ausgeliefert werden, wird jede weitere Zustellung verrechnet. Wird die Auf- bzw. Abladezeit überschritten, wird ein Zuschlag zu den Frachtkosten von CHF 100.– pro Stunde verrechnet. (Auf- und Abladezeit sind in den Frachtkosten mit max. 5 Minuten pro 1000 kg kalkuliert).
Gebühren
Gebühren und sonstige Auslagen wie Anschlussfrachten für Bergbahnen und Sonderbewilligungen werden dem Auftraggeber weiterbelastet.
Versicherung
Unsere Frachtführerhaftung ist mit maximal CHF 15.– pro kg brutto des beschädigten Transportgutes beschränkt. Eine Zusatzversicherung kann auf Wunsch abgeschlossen werden. Diese beträgt 0,3% des Warenwertes, jedoch mindestens CHF 35.– pro Sendung.
Stauzuschlag
Auf sämtlichen nationalen Dienstleistungen (ausser: Lagerarbeiten und International) wird ein pauschaler Stauzuschlag von 2% erhoben.
Änderungen der Geschäftsbedingungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Frachtführer-Haftungsbestimmungen (FFHB). Bitte beachten Sie dazu das separate Beiblatt.